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Personalvorstände in mitbestimmten Unternehmen

I.M.U. Institut Mitbestimmung und Unternehmensführung, 2021, 10 Seiten
Deutsch

Bewertung

Die Studie liefert Hinweise, dass das Thema HR in den meisten Unternehmen nicht in der notwendigen Verantwortlichkeit bearbeitet wird und formuliert Handlungsbedarf.

Untersuchte Fragestellung

Die Studie betrachtet die Bedeutung von HR im Top-Management aus unterschiedlichen Perspektiven.

Inhalte/Trends

Unter den untersuchten Unternehmen haben mehr als die Hälfte keinen eigenständigen Personalvorstand. Bei knapp 31 % dieser Großunternehmen ist die Zuständigkeit für Mitarbeiter auf der obersten Führungsebene nicht explizit personell verankert. In rund einem Fünftel der Unternehmen wird das Personalressort vom Vorstandsvorsitzenden oder anderen Vorständen mitverantwortet. Eine Ausnahme bilden Unternehmen, die eine Mitbestimmung nach dem Montanmitbestimmungsgesetz haben. Sie verfügen immer über einen Personalvorstand, der als Arbeitsdirektor besondere Kompetenzen besitzt. Außerdem zeigt die Untersuchung, dass der Anteil von Frauen unter den Personalverantwortlichen auf der obersten Führungsebene deutlich höher ist, wenn das Unternehmen über eine eigene Vorstandsposition für den Personalbereich verfügt. In Unternehmen mit “Mischressorts”, in denen beispielsweise CEOs oder CFOs das Personalwesen mitverantworten, liegt der Frauenanteil bei lediglich 5 %. In Unternehmen mit eigenständigem Personalvorstand sind es 32 %. Auch der Blick auf den Sitz der Mutterunternehmen bringt markante Unterschiede zutage. So verzichten Tochterunternehmen von ausländischen Mutterunternehmen in 43,2 % der Fälle auf einen irgendwie gearteten Personalvorstand und reduzieren das Personalressort damit auf seine operativen Funktionen. Eigenständige deutsche Unternehmen verzichten dagegen in weniger als einem Viertel der Fälle auf eine Personalverantwortlichkeit im Vorstand, neigen dafür allerdings deutlich stärker zu Mischressorts am CEO/CFO.

Geltungsbereich

Es wurden 677 Unternehmen in Deutschland mit mindestens 2000 Beschäftigten untersucht.

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