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Das Management beraten: Wieviel Beratungskompetenz benötigt ein HR Business Partner?

Beratungsaufgaben gehören häufig zum Stellenprofil eines HR Business Partners. In der Praxis ist jedoch oft unklar, wie die Beraterrolle gestaltet werden sollte.Zu den Aufgaben der HR Business Partner gehört es, das Management zu beraten und Lösungen anzubieten. Welche Beratungskompetenzen in welcher Tiefe sind dafür erforderlich? HRblue Vorstand Heike Gorges über die Klärung von Erwartungen und die Definition der organisatorische Umsetzung.

“Beratung” im Stellenprofil verankert

In vielen Unternehmen enthalten die Stellenprofile von HR-Business-Partnern und HR-Managern die „Beratung von Geschäftsleitung und Führungskräften“. Zusammen mit strategischen Aufgaben ist dieser Kompetenzbereich derjenige, der den qualitativen Unterschied zwischen der alten verwaltungsorientierten und der neuen businessorientierten HR-Agenda ausmachen soll – so der Anspruch. Was damit genau gemeint ist und wie diese Beraterrolle ausgefüllt werden kann, bleibt allerdings häufig unklar. Der Part kommt dann entweder gar nicht zur Umsetzung oder hängt individuell von den jeweiligen Kompetenzen und Kapazitäten der Rolleninhaber ab. Oft genug sind Stelleninhaber verunsichert, was von ihnen erwartet wird und welche Kompetenzen sie gegebenenfalls erwerben müssten. Das Spektrum reicht theoretisch von der reinen Fachberatung zu operativen Personalthemen über Change Management und Coaching bis zur Strategie- und Organisationsberatung. Auch der Unterschied zum bisher gelebten „Service Partner“ wird teilweise als Hindernis für die Ausführung der Beraterrolle angeführt. Haben Personaler als „Service Partner“ Aufträge entgegengenommen und umgesetzt, sollen sie nun als Business Partner den Auftrag hinterfragen. Das kann je nach Ausgangssituation ein großer Schritt für die Stelleninhaber sein.

Das Beratungsportfolio

Aus der HR-Strategie und dem Bedarf der Unternehmensbereiche ergeben sich das Beratungsportfolio und die Entscheidung, welche Beratungsthemen von internen Ressourcen und welche von externen Dienstleistern abgedeckt werden sollen. Daraus definieren sich dann die Anforderungen an den HR Business Partner und die für die Umsetzung der Themenfelder benötigten Kompetenzen. Bei einer Gesamtverantwortung ist der HR Business Partner sowohl für eigene Beratungsthemen verantwortlich als auch für Themen, die von anderen umgesetzt werden. In diesem Fall obliegen ihm die Auftragsklärung
und die Entscheidung, ob ein Thema von ihm selbst oder von anderen bearbeitet wird. Zur Klärung der Frage, wer welches Thema in welcher Tiefe ….